DIE ANWALTSKAMMER BEIM KASSATIONSHOF
Für ganz Belgien sieht das Gesetz eine einzige Anwaltskammer beim Kassationshof vor, die sich von den anderen Anwaltskammern unterscheidet. Sie gehört also weder zur Ordre des barreaux francophones et germanophone (OBFG) noch zur Orde van Vlaamse Balies (OVB). Unter dem Tab Liste finden Sie die Namen des Kassationsanwälte und ihre Kontaktdaten.
Die Zahl der Anwälte beim Kassationshof ist begrenzt. Die Kassationsanwälte sind speziell in der Kassationstechnik und im Kassationsverfahren ausgebildet. Nur sie können die Parteien vor dem Kassationshof in Zivil-, Handels-, Sozial- und Disziplinarsachen vertreten. In Strafsachen (in denen auch Anwälte mit einer besonderen Zulassung tätig werden können) und in Steuersachen ist die Vertretung durch ein Kassationsanwalt nicht erforderlich. Die besondere Regelung in Bezug auf die Kassationsverfahren dient dazu zur ordnungsgemäßen Funktionsweise des Kassationshofs beizutragen und die Rechtsuchenden vor inhaltlich oder formell aussichtslosen Verfahren vor dem Kassationshof zu bewahren.
Für die Einlegung oder die Beantwortung einer Kassationsbeschwerde müssen strikte Fristen eingehalten werden, und zwar sowohl in Zivil-, Handels-, Sozial- und Disziplinarsachen als auch in Straf- und Steuersachen. Es ist daher notwendig, den Anwalt so schnell wie möglich zu konsultieren und nicht auf den Ablauf der Frist zu warten. Ein Fall kann nicht gründlich bearbeitet werden, wenn er überstürzt bearbeitet werden muss.
Unter dem Tab Kassationsverfahren /FAQ finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf dem Verfahren vor dem Kassationshof und alle möglichen Aspekte der Rolle des Anwalts am Kassationshof in diesem Verfahren.