RechtsHILFE
RECHTSHILFE
Wenn Sie die Honorare und Kosten eines Anwalts beim Kassationshof nicht tragen können, können Sie Rechtshilfe beantragen, sofern Sie die (finanziellen und sonstigen) Voraussetzungen dafür erfüllen.
Die Rechtshilfe wird weder bei einem Kassationsanwalt noch bei der Anwaltskammer beim Kassationshof oder bei ihrem Präsidenten beantragt, sondern direkt beim Büro für Rechtshilfe des Kassationshofes.
Die Bedingungen für den Erhalt von Rechtshilfe und alle Informationen über die Daten und Dokumente die Sie übermitteln müssen, finden Sie auf der Website des Kassationshofes unter dem Hyperlink Assistancejudiciaire2.pdf.
Es ist wichtig, dass Sie so schnell wie möglich den Antrag auf rechtliche Unterstützung einreichen. Das Büro für rechtshilfe des Kassationshofes weist nämlich Anträge zurück, die zu einem Zeitpunkt eingereicht werden, an dem die Kassationsfrist bereits zur Hälfte abgelaufen ist.