Schulung in Kassationstechniken und -verfahren
Bekanntmachung: Berufsausbildung im Bereich Kassation: Zyklus 2019-2023
Nachstehend finden Sie alle nützlichen Informationen über den Zyklus der Berufsausbildung im Bereich Kassation für den Zeitraum 2019-2023.
Es handelt sich um eine Fortbildung, die alle vier Jahre von der Anwaltskammer des Kassationsgerichtshofs gemäß Artikel 478 Absatz 2 des Gerichtsgesetzbuchs organisiert wird. Nach der genannten Rechtsvorschrift ist das Bestehen der Prüfung eine Voraussetzung für die Ernennung zum Rechtsanwalt am Kassationsgerichtshof.
Dieser vierjährige Lehrgang unterscheidet sich von der begrenzteren Ausbildung für Kassationsverfahren in Strafsachen gemäß Artikel 425 § 2 der Strafprozessordnung, die von der OVB (www.advocaat.be) und der OBFG (www.avocat.be) organisiert wird. Diese Ausbildung ermöglicht die Erlangung der Bescheinigung, die nach der oben genannten Vorschrift erforderlich ist, um vor dem Kassationsgerichtshof in Strafsachen zu erscheinen.
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Warum und für wen eine professionelle Ausbildung in Kassationstechniken und -verfahren?
Der Kassationshof hat eine ganz andere Aufgabe als die anderen Gerichtshöfe. Seine Hauptaufgabe ist es, über Berufungen gegen letztinstanzliche Entscheidungen zu entscheiden, gegen die ein Verstoß gegen das Gesetz oder gegen wesentliche oder vorgeschriebene Formen geltend gemacht wird (Artikel 608 des Gerichtsgesetzbuchs). Dabei greift der Kassationsgerichtshof nicht in die Beurteilung der Fälle selbst ein (Artikel 147 der Verfassung).
Der Ablauf eines Verfahrens vor dem Kassationsgerichtshof (siehe Artikel 1073 bis 1121/6 des Gerichtsgesetzbuchs) unterscheidet sich ebenfalls vollständig von dem eines Verfahrens vor anderen Gerichten.
Folglich erfordert die Prozessführung vor dem Kassationsgerichtshof andere Kenntnisse und Fähigkeiten als die, die von Anwälten im Allgemeinen verlangt werden. Um interessierte Anwälte anderer Anwaltskammern damit vertraut zu machen, organisiert die Anwaltskammer des Kassationsgerichtshofs seit 1978 einen Lehrgang über Techniken und Verfahren der Kassation.
Die Schulung kann von Personen besucht werden, die in Fällen, in denen die Unterstützung eines Anwalts am Kassationsgerichtshof nicht erforderlich ist, selbst Kassationsbestimmungen, Verteidigungserklärungen oder Erwiderungen verfassen möchten. Die Kenntnis der Kassationstechniken kann aber auch für alle nützlich sein, die in ihren Schriftsätzen in Zivil-, Handels- oder Sozialrechtssachen ein mögliches späteres Kassationsverfahren vorwegnehmen wollen.
Die Ausbildung ist natürlich von entscheidender Bedeutung für diejenigen, die eine Stelle als Rechtsanwalt am Kassationsgerichtshof anstreben, da sich nur derjenige für diese Stelle bewerben kann, der die Prüfung nach dem Vierjahreszyklus bestanden hat (Artikel 478 Absatz 2 des Gerichtsgesetzbuchs).
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Worin besteht die Ausbildung und wie ist sie organisiert?
Verordnungen
Der Rat der Anwaltskammern hat eine Reihe von Regeln für die Ausbildung in der Kassationstechnik und im Kassationsverfahren angenommen. Die koordinierte Fassung der Regeln kann über diesen Link abgerufen werden.
Vierjahreszyklus
Alle vier Jahre wird ein Lehrgang über Kassationstechnik und Kassationsverfahren veranstaltet. Das Programm erstreckt sich über diese vier Jahre. Eine vorläufige Immatrikulation ist nicht möglich.
Sprache
Die Schulung wird auf Niederländisch und Französisch durchgeführt. Die Bewerber können wählen, in welcher Sprache sie die Ausbildung absolvieren möchten.
Ausbilder
Die Kurse werden von Mitgliedern des Kassationsreferats und von Richtern am Sitz des Kassationsgerichtshofs sowie von der Staatsanwaltschaft am Gericht gehalten.
Zulassungskriterien
Um zur Berufsausbildung zugelassen zu werden, muss der Bewerber in das Anwaltsverzeichnis einer belgischen Anwaltskammer eingetragen sein. Der Kandidat muss diese Bedingung während der gesamten Ausbildung, einschließlich des Tages der Abschlussprüfung, weiterhin erfüllen.
Es wird eine Anmeldegebühr von 300 EUR pro Jahr fällig, die bei der Einschreibung zu entrichten ist.
Praktische Organisation
Die praktische Organisation des Lehrgangs obliegt der Vereinigung der Juristen des Kassationsgerichtshofs. Dafür sind zwei Juristen am Kassationsgerichtshof sowie der Sekretär der Kassationsabteilung zuständig.
Qualitätskontrolle
Die Qualität der Ausbildung wird von einem Fortbildungsrat überwacht, der sich aus dem Präsidenten des Kassationsgerichtshofs, einem vom ersten Präsidenten ernannten Mitglied des Kassationsgerichtshofs und einem vom Gericht ernannten Mitglied der Staatsanwaltschaft zusammensetzt.
Die beiden Juristen des Kassationsgerichtshofs, die für die praktische Organisation der Ausbildung zuständig sind, nehmen auch an den Sitzungen des Rates für Berufsausbildung teil, allerdings in beratender Funktion.
Der Rat für Berufsbildung ernennt die Mitglieder der Prüfungskommission. Der Rat fungiert als „Reflexionskammer“ und unterbreitet dem Rat der Anwaltskammern des Kassationsgerichtshofs alle Vorschläge, die er in Bezug auf die Ausbildung und die Prüfungen für nützlich hält.
Inhalt des Zyklus und Bewertung
Der Zyklus besteht aus
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