Lexikon
In den Urteilen des Kassationshofs und den Schlussanträgen der Staatsanwaltschaft (Parquet) bei diesem Hof, die auf Niederländisch oder Französisch verfasst sind, kommen Begriffe vor, die spezifisch für das Kassationsverfahren sind.
Auf der niederländischen und französischen Seite dieses Abschnitts finden Sie ein kurzes Lexikon zum Nutzen des Rechtssuchenden, in dem einige Erklärungen zur gängigsten Rechtssprache des Kassationshofs und seiner Staatsanwaltschaft gegeben werden.
Dieses Lexikon hat nicht den Anspruch, wissenschaftlich zu sein. Es ist daher zwangsläufig unvollständig und fehlt an wissenschaftlicher Strenge. Zudem wird es niemals die wohlüberlegten Informationen ersetzen, die ein Anwalt beim Kassationshof oder ein anderer Anwalt geben kann. Sein einziges Ziel ist es, zu versuchen, ein Fachjargon für die breite Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Der einzige Verdienst dieses Lexikons ist, dass es existiert.